Der 12. März 2020 wird den aktiven Volleyballern und Fans wohl noch lange
      in Erinnerung bleiben. Um die Verbreitung des Coronavirus weiter
      einzudämmen wurde zunächst der Spielbetrieb der zweiten Bundesligen
      
komplett eingestellt, abends zogen dann die ersten Ligen der Damen und
      der Herren 
nach
      und auch alle weiteren Ligen in Deutschland. In vielen
      Wettbewerben waren nur noch wenige Spiele zu spielen. 
      
      Am 18. März wurden
      zunächst die Auf- und Abstiegsregelungen für die Bundesligen 
bekannt
      gegeben: In der Saison 2019/2020 werden keine Meister gekürt. Außerdem
      wird es keine sportlichen Absteiger aus den Bundesligen geben. Um trotzdem
      Aufstiege aus den dritten Ligen zu erhöhen, soll die Zahl der Mannschaften
      in den 2. Bundesligen von 12 auf 14 Teams erhöht werden. Auch Nachfrage in
      den 
Sozialen Medien wurde ergänzt, dass auch Aufstiege in die erste
      Bundesliga möglich sind, wenn Vereine an der Vorlizenzierung teilgenommen
      haben und die Lizenzauflagen erfüllen. Regelungen zu den bereits durch
      Teilnahme der Stützpunktteams mit mehr als 12 Teams besetzten Ligen, wie
      zum Beispiel der 2. Bundesliga Süd der Herren, fehlen zumindest in der
      Pressemitteilung. Auch der Übergang von den Dritten in die 2. Bundesligen
      blieb unklar, denn zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs hatten noch mehrere
      Mannschaften (z.B. in der Dritten Liga Ost) eine rechnerische Chance,
      einen Aufstiegsplatz zu erreichen. 
      
      Am 20. März wurden dann auch die
      Regelungen des Deutschen Volleyball Verbandes für die Dritten Ligen und
      die Regionalligen 
bekannt gegeben: Sollten Auf- und Absteiger schon vor
      Saisonabbruch festgestanden haben, werden diese so umgesetzt. Des weiteren
      wird allen Mannschaften, die rein rechnerisch noch einen Tabellenplatz
      hätten erreichen können, der zu Aufstieg berechtigt, ebenfalls der
      Aufstieg angeboten. Mannschaften, die rechnerisch noch einen
      Nichtabstiegsplatz hätten erreichen können, dürfen in ihrer Spielklasse
      bleiben. 
      
      Sollte aufgrund dieser Regelung die Staffelstärke einer
      Spielklasse 14 Mannschaften überschreiten, entscheidet die Staffelleitung,
      wie sich die Spielklasse tatsächlich zusammensetzt.
      
      Insgesamt sind also noch einige Details rund um Auf- und Abstiege offen
      und vielleicht können auch unsere Berechnungen hier unterstützen. In
      erster Linie sind aber die Prognosen für interessierte Volleyballer und
      Volleyball-Fans, um etwas genauere Antworten auf die große Frage zu geben:
      
      
        „Was wäre wenn...  
        
        ... die Saison hätte zu Ende gespielt werden können?“